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Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland

In Deutschland gibt es genaue gesetzliche Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Wichtig ist: Abbrüche sind nicht legal, unter bestimmten Voraussetzungen aber straffrei.

Zu diesen drei Voraussetzungen gehören das soziale, medizinische und kriminologische Merkmal.

Bei dem sozialen Merkmal gilt die Beratungsregelung, sie greift am häufigsten. Eine Abtreibung nach der Beratung ist zwar immer noch rechtswidrig, bleibt aber innerhalb der Frist von 12 Wochen straffrei. Das Beratungsgespräch ist in Deutschland bei dieser Indikation Pflicht, muss in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle sein und darf nicht mit derselben Person geführt werden, die später den Abbruch tätigt. Danach wird ein Beratungsschein ausgestellt, der als Bestätigung dient. Zwischen Beratung und Abtreibung müssen drei volle Tage liegen.

Das kriminologische Merkmal kann von jede/n Mediziner:in durch ein Gespräch mit der Schwangeren und eine Untersuchung festgestellt werden. Das ist zum Beispiel bei einer Vergewaltigung der Fall. Auch dann ist die Abtreibung bis zur 12. Woche straffrei.

Bei einem medizinischen Merkmal muss ein/e Mediziner:in eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der schwangeren Frau feststellen. Dann ist eine Abtreibung auch nach der zwölften Woche möglich.

Fest steht also, auch wenn unter verschiedenen Umständen eine Abtreibung straffrei bleibt, ist sie trotzdem nicht legal. Das führt dazu, dass Frauen, die eine so schwierige und kräfteraubende Entscheidung treffen müssen noch zusätzlich kriminalisiert werden. Das darf nicht sein!
My body, my choice!