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„Anwesenheitspflicht“

Ich lasse meinen Blick durch die Klasse schweifen: Reihum gelangweilte Gesichter, leere Blicke, aufgestützte Köpfe. Irgendwo hinter mir höre ich ein leises Schnarchen. Und mein Biologielehrer rasselt ohne mit der Wimper zu zucken die enzymatisch katalysierten Stoffwechselreaktionen runter. Kopfschütteln. Auch wenn diese Biologiestunde wohl zu den schlimmsten ihrer Art zählte, so machte sie doch eines auf eindrückliche Art und Weise deutlich: In der Schule läuft einiges nicht so, wie es sollte.

Die Anwesenheitspflicht, der Inbegriff der schulischen Bevormundung, erscheint wie ein Relikt aus Zeiten, in denen der Ansatz der „individuellen Förderung“ noch niemandem ein Begriff war. Wie ein Fels in der Brandung besteht sie unangetastet von jeder politischen Diskussion und wird letztendlich nicht nur der selbstbestimmten Entwicklung des Individuums zum Hindernis, sondern auch dem Ansatz einer Schule, die über den Versuch purer Wissensvermittlung hinausgeht.Ab der 11. Klassenstufe sollte wohl jeder Schülerin und jedem Schüler Fähigkeit zur Selbsteinschätzung zuzutrauen sein, um ihnen die Verantwortung für die eigene Arbeitsweise zu übertragen. Als Alternative zum Schulbesuch bestünde zum Beispiel die Möglichkeit, im Internet einen allen zugänglichen Lernmittelpool mit Lerninhalten und Übungsaufgaben zur Verfügung zu stellen. Nur dann kann es gelingen, dass auf den unterschiedlichen Biorhythmus, die unterschiedlichen Arbeitsweisen und auch Leistungs- sowie Kenntnisstände Rücksicht genommen wird und wir dem Ideal der individuellen Förderung zumindest einen Kaffeebohnenschritt näher rücken.

Einigen mag das Negativszenario Sorgenfalten auf die Stirn malen, dass die Lehrkräfte sich wohl in Zukunft vor Kleinstgruppen von zwei bis vier Schülerinnen und Schülern wiederfinden könnten. Was aber würden zwanzig weitere Gesichter ändern, die dem Unterricht weder mit Augen, Ohren, noch mit den Gedanken folgen oder diesen sogar stören? Ist es nicht so, dass ein Lehrer oder eine Lehrerin nach wenigen Minuten resigniert, wenn sie versucht, eine Diskussion anzufachen, an welcher sich nicht mehr als die altbekannte Hand voll Schülerinnen und Schülern beteiligen? Kontinuierliches, qualitativ hochwertiges und vielseitiges Arbeiten wird durch die Anwesenheitspflicht nicht gewährleistet, sondern vielmehr verhindert.

Außerdem erhoffe ich mir von der Abschaffung der Anwesenheitspflicht einen Anreiz für unsere Lehrerinnen und Lehrer, ihren Unterricht attraktiver zu gestalten. Trotzdem dürfen natürlich die Schülerinnen und Schüler, die Dank der neu gewonnenen Freiheit der Schule übermäßig oft fern bleiben, nicht unter den Tisch fallen, insbesondere wenn dies mit einem Leistungsabfall einhergeht. Doch diese Gefahr besteht nicht. Im Gegenteil: durch die verminderte Klassenstärke wäre auch eine Betreuung genau dieser Lernenden besser
und effektiver zu realisieren. Zudem wäre eine Anwesenheitspflicht für die Fächer, in welchen Unterpunktungsgefahr besteht, denkbar. Die Anwesenheitspflicht bei Leistungskontrollen, Praktika oder anderen Unterrichtsinhalten, die bewertet werden müssen, bliebe von der Abschaffung der Anwesenheitspflicht unberührt.Natürlich wäre eine Schule in welcher die Anwesenheitspflicht schlichtweg überflüssig ist wünschenswert. Natürlich würden auch eine Abkehr vom Bulimielernen und eine Hinwendung zur Vermittlung von sozialen, argumentativen und politischen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bestärken, den Schulunterricht als Bereicherung und nicht als Zeitverschwendung zu erachten. Und natürlich könnte auch das generelle Überdenken der gängigen methodischen und didaktischen Unterrichtsweise dazu beitragen, dass Schule die Begeisterung zum Lernen vermitteln würde.

Doch solange wir von diesem Ideal der Schule um Welten entfernt sind, finde ich es unverantwortlich, dass Schülerinnen und Schüler diesem repressiven Element des Lernprozesses unterworfen sind. Der Weg und vor allem das Ziel der Schule sollte das Herausbilden der Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Handeln darstellen. Was also spricht dafür, den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II auch weiterhin ihre Mündigkeit abzusprechen und ihnen die Entscheidungsgewalt über die von ihnen befürwortete Lernform abzunehmen? Nichts.

Ein Statement von Anja Klotzbücher