In Annaberg-Buchholz versammeln sich jedes Jahr seit 2007 christliche Fundamentalist*innen1 zu einem Schweigemarsch gegen das Recht auf Abtreibung. Und seit 2014 formiert sich nun lauter und kreativer Widerstand, welcher vom Bündnis Pro Choice Sachsen organisiert wird. Mehrere hundert Menschen protestieren seitdem jährlich gegen diese Ansichten und damit für ein Recht auf Selbstbestimmung. Dieses Jahr wollen die Abtreibungsgegner*innen am 16. Juni 2018 in Annaberg-Buchholz laufen – und die Vorbereitungen des Gegenprotests sind bereits in vollem Gange!
Sarah Buddeberg (Mitglied des Sächsischen Landtags für Die Linke) unterstützt das Anliegen unseres Bündnisses. Sie setzt sich für die politische Forderung nach der Abschaffung des grundlegenden §218 StGB (Strafrechtliche Bestimmung zum Schwangerschaftsabbruch) sowie des §219a StGB (Verbot der Werbung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen) ein. Mit der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel, auf Grundlage des §219a StGB zu einer Geldstrafe von 6.000 €, erfährt diese juristische Praxis aktuell viel mediale und politische Aufmerksamkeit und Kritik. Diese politische Forderung der Linken auf ein selbstbestimmtes Leben sowie der breite Protest in Annaberg-Buchholz sind gerade in Zeiten von gesellschaftspolitischem Rechtsruck notwendige Anliegen.
Rechte und rechtskonservative Strukturen in der „Lebensschutzbewegung“
Die „Lebensschutzbewegung“ vertritt konservative, völkische und antifeministische Meinungen. Über die Einflussnahme kirchlicher Einrichtungen im Erzgebirge hinaus bestehen auch Verbindungen in die Politik. Der langjährige Trägerverein des Schweigemarsches waren die ‚Christdemokraten für das Leben’ (CDL), eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der CDU. Seit 2016 wird der Marsch nun vom Verein ‚Lebensrecht Sachsen’ organisiert. Das Ziel ist es, Menschen über Parteigrenzen hinaus zu erreichen. Damit öffnet sich der Schweigemarsch deutlich den Anhänger*innen neurechter Gruppierungen, darunter der AfD, die sich bei dem Thema schon seit langer Zeit bundesweit stark einmischt.
„Du bist die Einzige, die über deinen Körper bestimmen darf“!
Klingt logisch, ist aber leider nicht so. Auch in Deutschland sind die Missstände größer als viele denken. Hier regelt u.a. der §218 StGB seit 1871 den Schwangerschaftsabbruch. Er stellt ihn auch heute noch unter Strafe, lediglich unter bestimmten Bedingungen bleibt er straffrei. Dazu gehört die Möglichkeit, innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen, nach Pflichtberatung und dreitägiger Bedenkzeit, einen Abbruch vornehmen zu lassen. Die schwangeren Personen werden oftmals während der Beratung, im Sinne des Gesetzes, dazu angehalten, die Schwangerschaft – ungeachtet ihre persönlichen Lebenssituation und -vorstellung – nicht zu unterbrechen. Die Beratung kann je nach Selbstverständnis der entsprechenden Beratungsstelle sehr unterschiedlich verlaufen. Gerade in ländlichen Regionen ist das Angebot gering, sodass Schwangere keine Auswahlmöglichkeit bei der Beratungsstelle haben.
Eine weitere Möglichkeit, einen straffreien Abbruch durchführen zu lassen, besteht dann, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Person besteht. Ausgehend von Befunden aus pränataldiagnostischen Untersuchungen wird auf mögliche Behinderungen des Fötus geschlossen, welche per se als Gesundheitsrisiko der schwangeren Person eingestuft werden. Diese Diagnose lässt die Beendigung der Schwangerschaft bis zur Geburt zu. Die „eugenische Indikation“ ist zwar aus ethischen Gründen aus den Gesetzesgrundlagen verschwunden, jedoch wird mit dieser Praxis eine kritische Perspektive auf Umgang mit Behinderung notwendig.
Wofür wir kämpfen
Das Bündnis Pro Choice Sachsen kämpft aus all diesen und weiteren Gründen für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, für das Recht auf Abtreibung und die Abschaffung des §218 StGB. Wir sind dafür, dass die Personen, die sich für eine Schwangerschaftsabbruch entscheiden, die besten medizinischen Möglichkeiten dafür erhalten. Wir kämpfen auch für eine Gesellschaft, in der es keine Rolle spielt, ob ein Kind mit oder ohne Behinderung auf die Welt kommt. Wir wollen keine gesellschaftliche und staatliche Selektion, welche bestimmt, wer Kinder bekommen soll und welche nicht. Menschen die Kinder möchten, sollen in ihrem Wunsch bestmöglich unterstützt werden – auch nach der Geburt. Wir sind dafür, dass Aufklärung über den menschlichen Körper, Sexualität und Verhütungsmittel für alle zugänglich sind. Wir kämpfen zudem dafür, dass homosexuelle, trans* und inter* Personen nicht diskriminiert werden. Wir stehen daher auch für das Recht zur freien Wahl von Lebens- und Liebensweisen.
Wer die Bündnisarbeit finanziell unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende auf folgendes Konto tun:
e*vibes – für eine emanzipatorische praxis e.v.
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE 22 8505 0300 0221 0618 35
BIC: OS DD DE 81 XXX
Kennwort: Spende Pro Choice
e*vibes ist Bündnispartnerin in Dresden. Die Spenden sind steuerlich absetzbar, ab 200€ kann auf Anfrage eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Das Kollektiv FEMermaid ist Bündnispartnerin in Chemnitz und kann gerne für weitere Informationen bzw. anderweitige Kooperationen kontaktiert werden: fem.critics@riseup.net
FEMermaid für das Bündnis Pro Choice Sachsen